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„Gelebte Weihnachtstagung“ stoppt Rechtsstreitigkeiten gegen Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft
DORNACH (NNA). Die Gruppe „Gelebte Weihnachtstagung“ (GWT) hat jetzt sämtliche juristischen Schritte gegen die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft (AAG) eingestellt. Dies teilte die AAG an diesem Wochenende in Dornach mit. Fallen gelassen wurde zum einen die Klage, mit der die Mitglieder der Gruppe ihre Mitgliedschaft in der AAG wiedererlangen wollten. Sie waren mit Wirkung ab Ende der AAG-Generalversammlung im März vergangenen Jahres von der AAG ausgeschlossen worden, weil laut AAG ihre anhaltende Negativ-Kampagne gegen die Gesellschaft begonnen hatte, „das Leben in der Gesellschaft zu lähmen“. Die Gruppe zog außerdem ihre Klage gegen den von der Generalversammlung verabschiedeten Grundsatzbeschluss zurück, der die Mitgliedschaft in beiden Gruppierungen für unvereinbar erklärt hatte. Auch eine dritte Aktion wurde gestoppt: die Berufung vor dem Obergericht Solothurn gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dorneck-Thierstein. Darin war eine Klage der „Gelebten Weihnachtstagung“ zurückgewiesen worden, mit der die Rechtmäßigkeit der Generalversammlungsbeschlüße vom April 2006 infrage gestellt worden war. Mit diesem dritten Rechtsstreit wollte die Gruppe den AAG-Vorstand persönlich haftbar machen für Gerichtskosten in Höhe von 800 000 Schweizer Franken. Diese Kosten waren durch eine erfolgreiche Klage der GWT entstanden, die den Streit um die weitere Existenz der von Rudolf Steiner zu Weihnachten 1923 neu begründeten so genannten Weihnachtstagungsgesellschaft und den Versuch sie mit der heutigen Gesellschaft zu vereinigen zum Gegenstand hatte. „Mit dem Rückzug der Appellation und der drei Klagen werden die betreffenden Verfahren eingestellt. Damit bestehen heute bezüglich der Gültigkeit der Generalversammlungsbeschlüsse von 2006 keine rechtlichen Zweifel mehr. Das gleiche gilt für den Grundsatzbeschluss vom 31. März 2007 und für die Ausschließung von 44 GWT-Mitgliedern aus der Anthroposophischen Gesellschaft,“ heißt es in einer Pressemitteilung der Gesellschaft von diesem Wochenende. Bevor sie ihre Klagen endgültig zurückzog, machte die Gruppe der AAG ein Vergleichsangebot, nach dem beide Parteien ihre eigenen Anwaltskosten zahlen und die Gerichtskosten zu gleichen Teilen übernehmen sollten. Dieser Vorschlag war von der AAG als eine Zumutung zurückgewiesen worden. Das Gericht und die Gegenseite seien im Detail über die Gründe informiert worden, schreibt die AAG. Jetzt werden die beiden Gerichte, das Ober- und Amtsgericht entscheiden, wie die Kosten verteilt werden. In der Pressemitteilung der AAG heißt es dazu, dass nach Schweizer Verfahrensrecht ein Kläger, der zurückzieht, die Hauptlast der Kosten zu tragen hat. Die GWT hat auf ihrer Website in einer Medieninformation die Begründung dafür veröffentlicht, warum sie den Rechtsstreit jetzt beendet hat. Die Tatsache hätte den Ausschlag gegeben, „dass das finanzielle Risiko des weiteren Prozessierens ein nicht mehr tragbares Ausmaß erreicht hat.“ „Mit dem Zurücktreten vom Rechtsweg und mit unserem derzeitigen Weg des eigenen Infragestellens und Suchens verbinden wir die Hoffnung, dass eine Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in der Zukunft vielleicht wieder möglich sein wird,“ heißt es in der Stellungnahme abschließend. End/nna/cva/ung Bericht-Nr.: 080311-01DE Datum: 11. März 2008 © 2008 News Network Anthroposophy Limited (NNA). Alle Rechte vorbehalten. Siehe: www.nna-news.org/copyright/ Weitere NNA-Berichterstattung unter: www.nna-news.org/de/ |
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