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NNA
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Mon, 29 Nov 1999

Deutsche Gesundheitsministerin: Anthroposophische Medizin nicht gefährdet

/ German Health Minister: Anthroposophical medicine not at risk

Stuttgart, den 29. November (NNA) - Die Anthroposophische Medizin ist nicht gefährdet. Diese Zusicherung gab die Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer während eines Vortrages, den sie im Rahmen eines Besuchs der Filderklinik am 18.Oktober vor Mitarbeitern der Klinik und Gästen zum Thema: “Besondere Therapierichtungen” hielt.

Vorausgegangen war eine Führung durch die Abteilungen der Klinik, wobei die Ministerin ausgiebig die Gelegenheit wahrnahm, mit Patienten, Kunsttherapeuten, Pflegenden und Ärzten ins Gespräch zu kommen.

Die Ministerin betonte, daß für deren Fortbestand und rechtliche Sicherung keine Gefahr bestünde. Die Positivliste sei kein Spar-, sonder ein Qalitätssicherungs-instrument, das zu einer besseren Übersicht der Arzneimittelmarktes führen soll. Für den Wirksamkeitsnachweis gelte weiterhin die Binnenanerkennung, anthroposo-phische, phytotherapeutische und homöopathische Heilmittel seien durch die Zusammensetzung der Prüfkommission (6 schulmedizinische und drei Vertreter der besonderen Therapierichtungen bei einer 7-Stimmen-Mehrheit) hinreichend gesichert.

Auch soll die freie Arztwahl durch den “Hausarzt als Lotsen” nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Patienten positiv hervorzuheben ist, daß deren soziale Dimension der Patienten stärker Rechnung getragen werden soll, indem Selbsthilfegruppen 1 DM und zur Gesundheitsförderung (Prävention) 5 DM pro Patient bereitgestellt werden. Nach Plänen der Bundesregierung sollen die beson-deren Therapierichtungen den Status eines Wahlpflichtfaches erhalten und damit regulär Eingang in das Medizinstudium finden.

Beeindruckt war die Ministerin nicht nur von der Architektur, der inneren Form- und Farbgebung, Form, sondern insbesondere von dem Engagement der Mitarbeiter für die Patienten. Sie wertete die dort geleistete Arbeit als einen Beitrag dazu, die ideologischen Vorurteile gegenüber der anthroposophischen Medizin abzubauen, was die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zeige.

  • * * * *
  • Eine besondere Gefahr droht jedoch anthroposophischen Arzneimitteln und Pharmaherstellern von seiten der 10. Novelle des Arzneimittelgesetzes. Durch die Gleichstellung der Nachzulassung mit der Neuzulassung von Arzneimitteln, könnte dies aufgrund eines riesigen finanziellen und administrativen Aufwandes das Aus für hunderte bewährter Medikamente bedeuten. Pharmahersteller, Ärzte und Verbraucherverbände vermuten dahinter jedoch ein verkapptes Marktbereinigungs-instrument zu Lasten mittelständischer Arzneimittelbetriebe.

    Ob die Ministerin mit ihren Aussagen die durchaus angebrachten Zweifel der Betroffenen ausräumen konnte, ist wohl nicht anzunehmen. Im Übrigen ist fraglich, ob die Gesundheitsreform in dieser Fassung bei den momentanen politischen Mehrheitsverhältnissen überhaupt zustande kommt. Die Opposition, welche die Mehrheit im Bundesrat hat, wird ihre Zustimmung vermutlich verweigern, so daß es wahrscheinlich zu Nachbesserungen kommen wird.

    ENDS

    N991129-02DE Date: 29 November 1999

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    Teilerfolg für die Securvita BKK

    / Partial success for Securvita BKK

    (Siehe Meldung N991129-03DE - Kostenerstattungseinschränkung anthroposophischer Therapien)

    Lübeck, den 29. November (NNA) - Inzwischen hat die Securvita BKK in ihrem Streit mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) über die Erstattung von und die Kundenbewerbung mit außervertraglichen Methoden, für die keine Anerkennung durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen vorliegt, einen Teilerfolg errungen.

    Das Sozialgericht Lübeck hat das Verbot des BVA bis Anfang Januar wieder aufgehoben. Dann soll endgültig entschieden werden.

    Der ursprünglichen von der Vorstandssprecherin der Securvita BKK Birgit Radow heftig kritisierten Entscheidung des BVA zufolge hätten Patienten der Securvita nicht mehr von Regelleistungen anthroposophischer Kunsttherapien und Heileurythmie profitieren können, sondern nur noch nach Einzelfallprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

    ENDS

    N991129-06DE Date: 29 November 1999

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    "Anthroposophie - weltweit": "Haus um die Schenkung" durch Unternehmer fast am Ziel

    / Fundraising boost from business for Berlin anthroposophical centre “Haus um die Schenkung”

    Berlin, den 29. November (NNA) - Am 1. November wurde in Berlin für das geplante “Haus um die Schenkung” eine Unternehmerinitiative begründet, um das noch benötigte Stiftungskapital zusammenzubringen. Angaben der Veröffentlichung “Anthroposophie - weltweit” zufolge, geht die Initiative von Heinz Hess aus, dem Gründungsgeschäftsführer des in Europa führenden Versandhauses für ökologische Kleidung, “hess natur” (Bad Homburg).

    Zu den bisher in Aussicht gestellten oder bereits auf ein Treuhandkonto eingezahlten Beträgen von über einer Million DM kamen damit weitere Spenden und zinslose Kredite, so daß von den erforderlichen 3 Mio. DM heute bereits über 2,5 Mio. DM Stiftungskapital zugesagt bzw. eingezahlt sind. Nur noch 500.000 DM fehlen, um dieses sozial, künstlerisch und ideell in die europäische Öffentlichkeit hineinwirkende Vorhaben zu realisieren.

    ENDS

    N991129-05DE Date: 29 November 1999

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    Kostenerstattungseinschränkung anthroposophischer Therapien

    / Restrictions on health insurance payments for anthroposophical therapies

    Von Matthias Glas

    Filderstadt, den 29. November (NNA) - Das deutsche Bundesversicherungsamt (BVA) hat der Securvita BKK die Erstattung von und die Kundenbewerbung mit außervertraglichen Methoden, für die keine Anerkennung durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen vorliegt, untersagt. Betroffen sind die Heileurythmie und anthroposophische Kunsttherapie.

    Anthroposophische Arzneimittel sind selbstverständlich von dieser Regelung nicht betroffen und werden weiterhin vollumfänglich erstattet.

    Patienten der Securvita BKK können nun nicht mehr von Regelleistungen anthroposophischer Kunsttherapien und Heileurythmie profitieren, sondern nur noch nach Einzelfallprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Auswirkungen dieses Entscheides, der für Branchen-Insider nicht unerwartet kommt, könnte noch viel weitreicherende Auswirkungen haben, da das BVA ausdrücklich allen Krankenkassen die Erstattung außervertraglicher Methoden untersagt hat. Damit sind auch bisher kulante Regelungen anderer Krankenkassen in Frage gestellt.

    Nach Auskunft der Vorstandssprecherin der Securvita BKK Birgit Radow, wird die Krankenkasse alle Rechtsmittel gegen die aufsichtsrechtliche Entscheidung in Anspruch nehmen.

    Ausdrücklich ausgenommen von dieser Entscheidung hat das BVA Leistungen, die als Modellvorhaben in die Satzungen einzelner Krankenkassen aufgenommen wurden. Die IKK Hamburg und die BKK Post erstatten im Rahmen zweier Modellprojekte anthroposophische Kunsttherapien und Heileurythmie 85% der Kosten.

    Die Veröffentlichung “Anthroposophie - weltweit” schreibt zusätzlich: Die Sekurvita BKK, vor drei Jahren gegründet mit dem Ziel, sich als Kasse für die Gleichberechtigung der medizinischen Methoden und die Wahlfreiheit der Patienten einzusetzen, hat heute über 35.000 Mitglieder; ab Januar 2000 rechnet sie mit nahezu 50.000. Radow sieht in dem Entscheid des BVA eine willkürliche Vorgehensweise und eine Diffamierung der anthroposophischen Medizin. Die Rolle, die in dem Urteil dem MDK zugeschrieben wird, gehe über dessen Kompetenzen und Selbstverständnis weit hinaus.

    ENDS

    N991129-03DE Date: 29 November 1999

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    Klinikinitiative für Dresden sucht Unterstützung

    / New hospital planned for Dresden seeks support

    Dresden, den 29. November (NNA) - Bisher ist es leider trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, in Ostdeutschland einen Ort für klinische anthroposophische Medizin zu etablieren. Es bestehen seit 1997 erste Ideen zur Gründung eines anthroposophisch Krankenhauses in Dresden.

    Im Rahmen vieler Gespräche und Vorbereitungen haben sich bundesweit Mitarbeiter für dieses Projekt begeistert. In dieser Gruppe wurde intensiv an der Entwicklung eines Konzeptes für ein zeitgemäßes Kranken- bzw. Gesundheitshauses gearbeitet. Parallel dazu wurden Kontakte zum Wirtschaft- und Rechtsleben aufgenommen. Unser Ziel ist es ein bisher öffentlich geführtes Krankenhaus aus dem anthroposophischen Ansatz heraus neu zu gestalten. Geplant sind folgende Abteilungen: Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie / Geburtshilfe, Kinderheilkunde / Neonatologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie. Um dieses Ziel zu erreichen braucht das Projekt Unterstützung, vor allem weitere Mitarbeiter. Menschen aus dem Pflege- und Wirtschaftsbereich, die bei der Entwicklung mitwirken wollen, Vereinsmitglieder und Mitarbeiter bei einem noch zu gründenden Patientenverein werden gesucht. ENDS Kontakt: Michæl Brandt, Auf dem Schnee 99, D-44227 Dortmund. Oder: Verein zur Förderung eines anthroposophisch orientierten Krankenhauses Dresden e.V., Angelikastraße 4, D-01099 Dresden.

    ENDS

    N991129-01DE Date: 29 November 1999

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    "Anthroposophie - weltweit": Schiedsgericht entscheidet in Waldorftarifstreit

    / Anthroposophie - weltweit: Arbitration court settles wage dispute in Waldorf school

    Bochum, den 29. November (NNA) - Im September 1999 tagte erstmals in voller Kammerbesetzung das Schiedsgericht der Bochumer Gemeinnützigen Treuhandstelle (GTS) in mündlicher Verhandlung, schreibt die Veröffentlichung “Anthroposophie - weltweit”. Es ging um eine Streitigkeit zum Haustarif einer Waldorfschule, die durch Urteil des Schiedsgerichts entschieden wurde.

    Die Besetzung einer Schiedskammer ergibt sich beim GTS-Schiedsgericht in der Weise, daß jede der Streitparteien eine Beisitzerin bzw. einen Beisitzer benennt, während die Verfahrensleitung von einem der vier Juristen übernommen wird, die die Konferenz der Schiedsstelle bilden.

    In dem am 23. September 1999 entschiedenen Fall waren vom Kläger, dem betroffenen Lehrer, Prof. Elmar Lampson und vom Beklagten, dem Trägerverein der Schule, Gerd Kellermann als Beisitzer benannt worden. Die Verfahrensleitung lag in den Händen von Rechtsanwalt Ingo Krampen.

    Inhaltlich war die Frage zu entscheiden, ob die Schule von der betroffenen Lehrkraft verlangen kann, daß sie einen neu beschlossenen Haustarif akzeptiert. In diesem Zusammenhang ging es auch um die Frage, ob eigene Einkünfte der Kinder auf Kinderzulagen anzurechnen waren, obwohl der betroffenen Lehrer seit vielen Jahren Kinderzulagen ohne Anrechnung bezogen hat.

    Die Kammer des Schiedsgerichts urteilte nach dreistündiger Verhandlung und geheimer Beratung, daß der Kläger den neuen Haustarif grundsätzlich akzeptieren muß, für ihn jedoch eine Sonderregelung dahingehend gilt, daß weiterhin aus Gründen des Vertrauensschutzes keine Anrechnung erfolgt. Ferner wurde - und das ist an dem Urteil bemerkenswert - dem Kläger anheimgestellt, entsprechend seiner finanziellen Situation und derjenigen der Schule einen ihm angemessen erscheinenden Betrag der Schule zurückzuspenden.

    Dem auf Grundlage der Anthroposophie arbeitenden Schiedsgericht erschien es in diesem Fall gerade im Hinblick darauf, daß die Streitparteien noch weiter zusammenarbeiten müssen, sinnvoll, bezüglich der Rückspende keinen Rechtsanspruch zu konstruieren, sondern diese in das freie Ermessen des Lehrers zu stellen, berichtet “Anthroposophie - weltweit”.

    ENDS

    N991129-04DE Date: 29 November 1999

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