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Mon, 06 Dec 1999

Stellungnahme und Hintergrund zum Fall Securvita BKK

/ Background on dispute between Securvita BKK health insurance and German federal authorities

By Matthias Glas, Pressestelle Anthroposophische Medizin

(Siehe N991129-06DE/03DE)

Filderstadt, 6. Dezember (NNA) - Das Bundesversicherungsamt hat am 03. November 1999 gegen die Securvita BKK einen Bescheid zur Kostenerstattung für Verfahren der besonderen Therapierichtungen erlassen.

Demnach soll es der Securvita BKK zukünftig nicht mehr gestattet sein, so unbürokratisch wie bisher die Kosten für die Homöopathie, die anthroposophische Medizin, die Pflanzen- und Naturheilkunde zu übernehmen.

Die Securvita BKK hat gegen den Bescheid des Bundesversicherungsamtes am 16. November 1999 Klage erhoben. Gleichzeitig hat die Securvita BKK beim Gericht beantragt, den vom Bundesversicherungsamt angeordneten Sofortvollzug der Maßnahmen aufzuheben, so dass gewährleistet ist, dass die Securvita BKK ihre Leistungserstattung für die Therapieverfahren der besonderen Therapierichtungen bis auf weiteres im bisherigen Umfange beibehalten kann.

Diesem Antrag der Securvita BKK hat das Sozialgericht Lübeck mit einem Beschluss vom 26. November 1999 vorerst stattgegeben. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung berücksichtigt, dass - zumindest in Teilen - ein Erfolg der von der Securvita BKK gegen die Aufsichtsmaßnahmen eingereichten Klage wahrscheinlicher als ein Misserfolg ist. Am 06. Januar 2000 ist in dieser Sache ein Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vor dem Sozialgericht Lübeck anberaumt.

Zum Hintergrund:

Das Bundesversicherungsamt versucht durch diesen Behördenbescheid, einen seit längerem bestehenden Streit mit dirigistischen Mitteln zu seinen Gunsten zu entscheiden. Denn bereits seit mehr als zweieinhalb Jahren zielt das Bundesversicherungsamt mit vielfältigen Aktivitäten darauf ab, die Securvita BKK von ihrem Eintreten für das gleichberechtigte Nebeneinander von Schulmedizin und seriösen Naturheilverfahren abzubringen.

Mit dem Bescheid vom 3. November 1999 nun geht das Bundesversicherungsamt gegen die Erstattungspraxis der Securvita BKK vor und vertritt dabei Positionen, die weder von der Rechtsprechung noch vom Gesetz gedeckt sind. So verlangt das Bundesversicherungsamt u.a. von der Securvita BKK, zukünftig die Kosten für die besonderen Therapierichtungen nur noch dann zu übernehmen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hierzu eine positive Stellungnahme in jedem Einzelfall abgegeben hat. Das autonome Recht der Krankenkassen, über Leistungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen eigenständig zu entscheiden, soll nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes zukünftig somit in die Hände einer externen Institution, nämlich des Medizinischen Dienstes, gelegt werden. Weder das für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung maßgebliche Fünfte Sozialgesetzbuch noch die Rechtsprechung sieht bisher eine solche Kompetenz des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vor.

Fazit:

Das Bundesversicherungsamt legt die Bestimmungen des Fünften Sozialgesetzbuches wesentlich enger aus als es die Securvita BKK im Interesse ihrer Versicherten tut. Überdies macht das Bundesversicherungsamt mit diesem Bescheid Vorgaben, die weder vom Gesetz noch von der Rechtsprechung oder einschlägigen juristischen Kommentaren gedeckt sind. Darüber gibt es bereits seit einiger Zeit rechtliche Auseinandersetzungen zwischen der Securvita BKK und dem Bundesversicherungsamt, die aus Sicht beider Seiten von so grundsätzlicher Bedeutung sind, dass sie auf jeden Fall bis zu den höchsten Gerichten geführt werden.

Das Bundesversicherungsamt versucht nun, mitten in einer laufenden rechtlichen Auseinandersetzung mit einem Behördenbescheid die Leistungen der Securvita BKK bei den seriösen Naturheilverfahren und damit die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Bereich insgesamt einzuschränken.

Dagegen setzt sich die Securvita BKK im Interesse ihrer Versicherten mit allen zur Verfügung stehenden politischen und juristischen Mitteln zur Wehr. Darauf können sich die Versicherten und Mitglieder der Securvita BKK verlassen.

ENDS

N991206-01DE Date: 6 December 1999

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