. . . Nachrichten für eine andere Welt
|
Suche Nachrichtenarchiv |
NNA ist eine internationale Nachrichtenagentur, die Nachrichten und Ereignisse verbreitet und kommentiert aus einer Perspektive des Geistes und die sich um ein spirituelles Verständnis bemüht, das mit der Entwicklung neuer Paradigmen auf allen Lebensgebieten verbunden ist – sei es im Aktuellen, in Politik und Gesellschaft, in der Zivilgesellschaft, in Ökologie, Erziehung, Wirtschaft, Landwirtschaft, Kunst und Wissenschaft. |
Goetheanum: Staatsanwaltschaft gesteht indirekt Unverhältnismäßigkeit der Durchsuchungsaktion ein
Von Christian von Arnim DORNACH (NNA). Bei der polizeilichen Durchsuchungsaktion des Büros der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft wegen des Verdachts der Veruntreuung ist von den Staatsorganen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit offenkundig nicht gewahrt worden. Dies hat die mit der Durchsuchungsaktion befasste Staatsanwältin jetzt indirekt eingestanden. Über 40 Polizisten waren an der Aktion beteiligt gewesen, bei der Dokumente und Computerdaten beschlagnahmt und die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft viele Stunden lang verhört worden waren. Die Aktion hatte einen ganzen Tag lang gedauert. Die Durchsuchung war eine Folge der Klage, die von der Splittergruppe „Gelebte Weihnachtstagung“ im vergangenen Jahr eingereicht worden war und die angebliche Veruntreuung zum Gegenstand hatte. Auf der eigenen Website bekennt sich die Gruppe nicht zu der Klage, sondern schreibt sie „Mitgliedern der Algemeinen Anthroposophischen Gesellschaft“ zu. Die Gruppe behauptet, dass Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft persönlich haftbar gemacht werden müssten für die Kosten in Höhe von mehr als 800.000 Schweizer Franken, die der Rechtsstreit der Gesellschaft mit der Gruppe „Gelebte Weihnachtstagung“ angeblich verursacht hat. In dem Streit ging es um die Existenzberechtigung der Anthroposophischen Gesellschaft, die Rudolf Steiner 1923 an Weihnachten neugegründet hatte und ihre Vereinigung mit der derzeitigen Anthroposophischen Gesellschaft. Die Gruppe vertrat die Auffassung, die Gesellschaft hätte die Gerichtskosten nicht zahlen dürfen. Der Vorstand wies diese Forderung zurück. Das Gericht habe die Gesellschaft zur Zahlung der Kosten verurteilt und nicht die Vorstandsmitglieder persönlich. Der Vorstand sei nur haftbar dafür macht worden, dass das Urteil des Gerichts umgesetzt würde. Der Pressesprecher des Goetheanums, Wolfgang Held, wies NNA gegenüber außerdem darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten sich nur auf 100.700 Schweizer Franken belaufen. Der restliche Betrag werde durch die Anwaltskosten und andere ähnliche Unkosten verursacht. „Die Konstitutionsproblematik und deren Lösung betraf immer die anthroposophische Gesellschaft als Institution; sie war nie die Privatangelegenheit einzelner Vorstands- oder Vereinsmitglieder“, heißt es in einer Stellungnahme des Vorstands dazu. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft hat der Anwalt der Gesellschaft, Prof. Christian Brückner, scharf gegen die Durchsuchung protestiert. Es sei unvorstellbar, dass die Behörden in einem solchen Ausmaß tätig geworden seien nur auf die Behauptung einiger Mitglieder der Gruppe „Gelebte Weihnachtstagung“ hin, dass die Anthroposophische Gesellschaft nicht mit den Gerichtskosten hätte belastet werden dürfen. Der ganze Prozess sei offen dargelegt worden vom Vorstand und die Mitglieder der Gesellschaft seien informiert worden. Deswegen sei der Vorwurf vollkommen unberechtigt, der Vorstand habe die Mitglieder hintergangen. Dies hätte leicht nachgewiesen werden können und die polizeiliche Durchsuchungsaktion überflüssig gemacht. Außerdem hätte die Staatsanwaltschaft auch die Behauptungen der Kläger nicht ausreichend überprüft, nach der beispielsweise die Gerichtskosten sich auf über 800.000 Schweizer Franken belaufen und nicht wie in Wahrheit auf etwa 100.000 Franken. In einem Telefongespräch, mit dem die Staatsanwältin auf diesen Brief reagiert hat, habe sie sich nicht direkt für die Durchsuchungsaktion entschuldigt, aber es sei klar geworden, dass sie die in dem Brief gemachten Vorhaltungen nicht abweise, hieß es aus dem Goetheanum. Die Ermittlung werde trotzdem mit aller Sorgfalt fortgeführt, um Zweifel an ihrem Ergebnis von vornherein außuräumen. Dies wurde auch von Seiten des Goetheanum so akzeptiert. Der Rechtsstreit hatte seine Wurzeln im März 2002, als der Vorstand der Anthroposophischen Gesellschaft seine weitreichenden Pläne hinsichtlich der Konstitution der Gesellschaft ankündigte. Beabsichtigt war, die schon lange anstehenden offenen Fragen in Zusammenhang mit dem umstrittenen rechtlichen Status der Gesellschaft zu klären und ihre gesetzliche Grundlage transparenter zu machen. Die Streit drehte sich um die Frage, inwieweit die von Rudolf Steiner 1923 an Weihnachten als Anthroposophische Gesellschaft wiederbegründete Organisation, die die spirituellen Anliegen der Anthroposophie weiterbringen sollte, die sog. Weihnachtstagungsgesellschaft, immer noch rechtlich existiert oder ob sie verschwunden ist durch die Vereinigung mit dem ursprünglichen, nur verwaltungstechnischen Johannes Bauverein, der am 8.Februar 1925 ebenfalls in Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft umbenannt worden war. Das Obergericht in Solothurn hatte Anfang 2005 entschieden, dass die Weihnachtstagungsgesellschaft aufgehört habe zu existieren als unabhängige Organisation und deswegen auch nicht wieder belebt werden konnte. End/nna/cva/ung Bericht-Nr.: 070314-01DE Datum: 14. März 2007 © 2007 News Network Anthroposophy Limited (NNA). Alle Rechte vorbehalten. Siehe: www.nna-news.org/copyright/ Weitere NNA-Berichterstattung unter: www.nna-news.org/de/ |
|
|
|
|||||||||||||||