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Dornach: Justiz stellt Ermittlungen einVorwürfe gegen Vorstandsmitglieder der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Zusammenhang mit der Konstitutionsfrage nicht gerechtfertigt – „Gelebte Weihnachtstagung“ legt Berufung gegen abgewiesene Anfechtungsklage ein DORNACH (NNA). Die Staatsanwaltschaft in Solothurn hat ihre Ermittlungen gegenüber sechs Vorstandsmitgliedern der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG) eingestellt, gegen die auf eine Anzeige der Gruppe „Gelebte Weihnachtstagung“ hin der Vorwurf der Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Falschbeurkundung und des Betrugs erhoben worden war. Die Vorwürfe werden insgesamt als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Die Vorstandsmitglieder hätten in der Konstitutionsangelegenheit „gemäß dem korrekt zustande gekommenen Willen der Mehrheit der Mitglieder der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft gehandelt, indem sie die Kosten des Konstitutionsprozesses aus den Vermögenswerten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft bezahlten“, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft, die die Pressestelle der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach jetzt veröffentlicht hat. Gestützt auf eine umfassende Dokumentation kommt die Solothurner Staatsanwaltschaft außerdem zum Ergebnis, dass „das Vorgehen des Vorstandes in Bezug auf die Konstitutionsfrage und die Mittelverwendung für die Kosten mit dem Willen der Mitgliedermehrheit der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft erfolgte und damit nicht unrechtmäßig war.“ Die Vereinsbeschlüsse der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft der Jahre 2002 bis 2006 haben den Vorstand damit berechtigt, die Prozess- und Anwaltskosten in der sogenannten Konstitutionsfrage aus dem Vermögen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft zu bezahlen. Der Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft äußerte sich erfreut über das Ergebnis der Untersuchung. Insbesondere in Hinblick auf die Mitgliedschaft sei man dankbar, da diese mit ihren Beschlüssen an den Generalversammlungen dem Vorstand ihr Vertrauen entgegengebracht habe, schreibt Wolfgang Held, der Pressesprecher der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft. Trotz dem Befund der Staatsanwaltschaft will die Gruppe „Gelebte Weihnachtstagung“ jedoch nicht Ruhe geben. Die Gruppe hat auf ihrer Website bekannt gegeben, dass sie beim Obergericht Solothurn Berufung eingelegt hat gegen die Ablehnung ihrer Anfechtungsklage vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein. Das Gericht hatte im Juni die Anfechtung sämtlicher Beschlüsse, die an der außerordentlichen Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft vom 8. April 2006 gefasst wurden, abgewiesen. Ein Berufungstermin steht noch nicht fest. Zwei weitere Verfahren der Gruppe gegen den Ausschluss ihrer Mitglieder von der AAG sind noch beim Amtsgericht Dorneck-Thierstein rechtshängig, nachdem von der „Gelebten Weihnachtstagung“ beantragte Aussöhnungsverhandlungen gescheitert sind. Wolfgang Held erklärte NNA gegenüber der Ausschluss sei nicht verhandelbar, denn er beruhe auf einem Entschluss der AAG-Generalversammlung der so nicht einfach vom Vorstand aufhebbar sei. End/nna/ung/cva Bericht-Nr.: 070926-01DE Datum: 26. September 2007 © 2007 News Network Anthroposophy Limited (NNA). Alle Rechte vorbehalten. Siehe: www.nna-news.org/copyright/ Weitere NNA-Berichterstattung unter: www.nna-news.org/de/ Dornach: Justiz stellt Ermittlungen einVorwürfe gegen Vorstandsmitglieder der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Zusammenhang mit der Konstitutionsfrage nicht gerechtfertigt – „Gelebte Weihnachtstagung“ legt Berufung gegen abgewiesene Anfechtungsklage ein DORNACH (NNA). Die Staatsanwaltschaft in Solothurn hat ihre Ermittlungen gegenüber sechs Vorstandsmitgliedern der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG) eingestellt, gegen die auf eine Anzeige der Gruppe „Gelebte Weihnachtstagung“ hin der Vorwurf der Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Falschbeurkundung und des Betrugs erhoben worden war. Die Vorwürfe werden insgesamt als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Die Vorstandsmitglieder hätten in der Konstitutionsangelegenheit „gemäß dem korrekt zustande gekommenen Willen der Mehrheit der Mitglieder der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft gehandelt, indem sie die Kosten des Konstitutionsprozesses aus den Vermögenswerten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft bezahlten“, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft, die die Pressestelle der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft in Dornach jetzt veröffentlicht hat. Gestützt auf eine umfassende Dokumentation kommt die Solothurner Staatsanwaltschaft außerdem zum Ergebnis, dass „das Vorgehen des Vorstandes in Bezug auf die Konstitutionsfrage und die Mittelverwendung für die Kosten mit dem Willen der Mitgliedermehrheit der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft erfolgte und damit nicht unrechtmäßig war.“ Die Vereinsbeschlüsse der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft der Jahre 2002 bis 2006 haben den Vorstand damit berechtigt, die Prozess- und Anwaltskosten in der sogenannten Konstitutionsfrage aus dem Vermögen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft zu bezahlen. Der Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft äußerte sich erfreut über das Ergebnis der Untersuchung. Insbesondere in Hinblick auf die Mitgliedschaft sei man dankbar, da diese mit ihren Beschlüssen an den Generalversammlungen dem Vorstand ihr Vertrauen entgegengebracht habe, schreibt Wolfgang Held, der Pressesprecher der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft. Trotz dem Befund der Staatsanwaltschaft will die Gruppe „Gelebte Weihnachtstagung“ jedoch nicht Ruhe geben. Die Gruppe hat auf ihrer Website bekannt gegeben, dass sie beim Obergericht Solothurn Berufung eingelegt hat gegen die Ablehnung ihrer Anfechtungsklage vor dem Amtsgericht Dorneck-Thierstein. Das Gericht hatte im Juni die Anfechtung sämtlicher Beschlüsse, die an der außerordentlichen Generalversammlung der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft vom 8. April 2006 gefasst wurden, abgewiesen. Ein Berufungstermin steht noch nicht fest. Zwei weitere Verfahren der Gruppe gegen den Ausschluss ihrer Mitglieder von der AAG sind noch beim Amtsgericht Dorneck-Thierstein rechtshängig, nachdem von der „Gelebten Weihnachtstagung“ beantragte Aussöhnungsverhandlungen gescheitert sind. Wolfgang Held erklärte NNA gegenüber der Ausschluss sei nicht verhandelbar, denn er beruhe auf einem Entschluss der AAG-Generalversammlung der so nicht einfach vom Vorstand aufhebbar sei. End/nna/ung/cva Bericht-Nr.: 070926-01DE Datum: 26. September 2007 © 2007 News Network Anthroposophy Limited (NNA). Alle Rechte vorbehalten. Siehe: www.nna-news.org/copyright/ Weitere NNA-Berichterstattung unter: www.nna-news.org/de/ |
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