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Auch Blogger können zur Haftung herangezogen werdenErstinstanzliches Urteil - Presserat erwägt Qualitätssiegel für Online-Medien BERLIN/BONN (NNA). Die Betreiber von Blogs im Internet müssen damit rechnen, für Veröffentlichungen zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn sie damit die Rechte anderer Personen verletzten. Darauf weist der Deutsche Journalistenverband (DJV) in einem Artikel in der neuesten Ausgabe seines Verbandsorgans „Journalist“ hin. Auch Blogger bewegten sich nicht „in einem rechtsfreien Raum“, heißt es in der Veröffentlichung. Der „Journalist“ berichtet dazu von einem erstinstanzlichen und noch nicht rechtskräftigen Urteil, einem „der interessantesten Rechtsfälle zur Kommentarhaftung im Internet“. Stefan Niggemeier, Begründer des Bildblogs und einer der bekanntesten deutschen Blogger, passte eine Nacht einige Stunden nicht auf seinen Blog auf, in den ein Leser einen rechtsverletztenden Kommentar eingestellt hatte. Niggemeier löschte den Kommentar zwar direkt am nächsten Morgen, wurde jedoch in erster Instanz trotzdem dafür haftbar gemacht. Niggemeier habe seine Pflicht zur angemessenen Überwachung des Blogs verletzt, weil er ihn auf ein für ihn nicht mehr kontrollierbares Maß habe anwachsen lassen, entschied das Landgericht Hamburg. Falls dieses Urteil Bestand habe, seien auch Verlage als kommerzielle Betreiber derartiger Angebote in der Pflicht, schreibt der „Journalist“. Der „Journalist“ berichtet in dem Artikel auch von Bestrebungen im Deutschen Presserat, die ethischen Leitlinien des Pressekodexes auch auf professionell betriebene Onlinemedien außudehnen. Bisher kann sich der Presserat nicht einschalten, wenn er auf vermeintliche Verstöße gegen den Pressekodex im Internet hingewiesen wird. Nur dann, wenn der im Internet veröffentlichte Text auch genauso in einer Printausgabe erschienen ist, ist eine Beschwerde beim Presserat möglich. Es werde im Presserat erwogen, ein Online-Qualitätssiegel einzuführen für Medien, die sich einer entsprechenden Selbstkontrolle unterwerfen, schreibt der „Journalist“. NNA würde dieses Qualitätssiegel sofort beantragen. NNA ist keine Meinungsseite, sondern eine Nachrichtenagentur, die nach professionellen Kriterien arbeitet. Falls die Chefredaktion auf Fehler in der Berichterstattung aufmerksam gemacht wird, die im Tagesbetrieb passiert sind, erfolgt umgehend eine Berichtigung. Dies war in der Vergangenheit auch schon der Fall – etwa dreimal seit 2004. Falls kein Fehler erkennbar ist aus der Sicht von NNA, bleibt immer die Möglichkeit, das Recht auf Gegendarstellung geltend zu machen. End/nna/cva/ung Bericht-Nr.: 080310-01DE Datum: 10. März 2008 © 2008 News Network Anthroposophy Limited (NNA). Alle Rechte vorbehalten. Siehe: www.nna-news.org/copyright/ Weitere NNA-Berichterstattung unter: www.nna-news.org/de/ |
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