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Nach einstweiliger Verfügung: „Schwarzbuch Waldorf“ soll jetzt mit einem „klarstellenden Hinweis“ erscheinen
Von Christian von Arnim STUTTGART (NNA). Das Gütersloher Verlagshaus will das „Schwarzbuch Waldorf“, gegen dessen Erscheinen vom Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung auf Antrag des Bundes der Freien Waldorfschulen erlassen worden war, jetzt mit einem „klarstellenden Hinweis“ doch noch auf den Markt bringen. Der Verlag schreibt dazu, das Buch von Michæl Grandt dürfe nicht veröffentlicht werden „soweit es zum Thema des Verhältnisses der Waldorfpädagogik zu körperlichen Strafen in den Waldorfschulen aus dem Buch ‚Die Strafe als Selbsterziehung und in der Erziehung des Kindes‘ von Erich Gabert zitiert,“ ohne dabei bestimmte gerichtliche Auflagen zu beachten. Laut Rainer Dresen, Justiziar bei Random House, der Muttergesellschaft der Gütersloher Verlagsanstalt, soll das Buch nun mit den vom Landesgericht verlangten Einschränkungen veröffentlicht werden. Das Buch werde wahrscheinlich in den nächsten Tagen ausgeliefert, sobald das Einlegeblatt gedruckt und in den Band eingefügt sei. „Das ist sehr einfach“, so Dresen NNA gegenüber. In seiner Pressemitteilung bedauert das Gütersloher Verlagshaus „dass der Bund der Freien Waldorfschulen das Angebot des Verlages zu einem klärenden Gespräch über angebliche falsche, in Wirklichkeit nie auch nur ansatzweise substantiierte Tatsachenbehauptungen ausgeschlagen und stattdessen gerichtliche Hilfe gesucht hat.“ Ein Gespräch sei auch daran gescheitert, dass der Bund sich geweigert habe, mit dem Autor an einem Tisch zu sitzen, erläuterte Dresen die Stellungnahme weiter. Auch habe er fast keine der 120 unzutreffenden oder falschen Stellen vom Bund je präsentiert bekommen. Demgegenüber erklärte der Bund der Freien Waldorfschulen, er habe sich vergeblich bemüht, mit dem Verlag ein Gespräch zu führen, um auf die mangelnde journalistische Qualität des Druckwerks hinzuweisen und vor Erscheinen des Buches eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Der Bund hatte auch der Teilnahme von Autor Grandt an dem Gespräch zugestimmt. Der springende Punkt sei jedoch gewesen, so die Waldorf-Organisation NNA gegenüber, dass der Verlag einen Termin erst nach Erscheinen des Buches angeboten habe und sich auch geweigert habe, die Auslieferung etwas zu verzögern, damit das Treffen vorher stattfinden könne. Auf eine letzte E-Mail in diesem Sinn vom Bund habe der Verlag nicht mehr geantwortet. Ein Treffen nach dem Erscheinen des Buches wäre sinnlos gewesen. Deshalb habe der Bund auch seine 120 in Frage kommenden Stellen nicht darstellen können. „Da der Verlag auf das Anliegen nicht eingegangen ist, vor Auslieferung des Buches über dessen fragwürdigen Inhalt zu sprechen, hat sich der Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen nach eingehender Diskussion des Für und Wider dazu entschlossen, den juristischen Weg zu beschreiten“, so die Pressemitteilung des Bundes. Der Bund der Freien Waldorfschulen sei grundsätzlich offen für Kritik, betonte Henning Kullak-Ublick vom Vorstand des Bundes. So wurde beispielsweise der Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Heiner Ullrich von der Universität Mainz, der sich seit Jahren kritisch mit der Waldorfpädagogik auseinandersetzt, Anfang des Jahres zu einer bundesweiten Tagung der Waldorfschulen zum Thema Qualität eingeladen. Grandt überschreite in seinem Buch demgegenüber die Grenze zwischen zulässiger journalistischer Darstellung und unsachlicher Verunglimpfung. Insbesondere stelle er Tatsachenbehauptungen auf, die erwiesenermaßen falsch seien. Insgesamt gebe es in dem Grandt-Buch, das 224 Seiten umfasst, ca. 120 Stellen, die als unzutreffend, entstellend oder faktisch falsch zu bewerten seien, erklärte der Bund. „Der Bund vertritt die Interessen von 210 Schulen, rund 7000 Lehrkräften und 80.000 Waldorfschülern. Er kann nicht zulassen, dass das Ansehen von Schulen, Lehrern und Schülern, die sich schließlich auch auf dem Arbeitsmarkt behaupten müssen, in der Öffentlichkeit diskreditiert wird“, so Kullak-Ublick. Kullak-Ublick verwies auf die Behauptung im „Schwarzbuch“, der Bund der Waldorfschulen verharmlose und rechtfertige körperliche Züchtigungen an Schülerinnen und Schülern. Dies sei umso perfider, da in der von Grandt angegriffenen Publikation von Erich Gabert bereits 1951 ein deutliches und nachdrückliches Votum gegen die Prügelstrafe vorliege. Grandt verkehre im „Schwarzbuch“ diese Aussage in ihr Gegenteil. Der Verzicht auf Gewalt in der Erziehung sei von Anfang an, also seit 90 Jahren, ein wesentlicher Bestandteil der Waldorfpädagogik gewesen, während Prügelstrafen im öffentlichen Schulwesen in Deutschland erst seit 1980 vollständig untersagt sind. Nicht nur der Bund hatte sich an den Verlag gewandt. Auch von wissenschaftlicher und elterlicher Seite wurde an ihn appelliert, das Buch nicht in der gegenwärtigen Form erscheinen zu lassen. Auch in den den Medien wurde die Publikation kritisch under die Lupe genommen. Unter der Überschrift „Dilettant auf Steiners Spuren“ urteilte „Die Zeit“: „Das ‚Scharzbuch Waldorf‘ will allen Eltern, die mit der alternativen Waldorschule liebäugeln, die Augen öffnen. Dafür hat der Verfasser, selbst ernannter Experte in Sachen ‚Nationalsozialismus, Scientology, Satanismus‘, selbst die Augen zugekniffen und alles, was nicht in den Raster seiner Verschwörungstheorie passt ausgeblendet. Und das ist ziemlich viel.“ Das Buch „betreibt brutalstmögliche Aufklärung. Die Fakten bleiben auf der Strecke.“ Schon vor mehr als 10 Jahren hatte der SPIEGEL anlässlich einer anderen Publikation Grandts über Waldorfschulen, die ebenfalls gerichtlich gestoppt worden war, dem Autor bescheinigt, es gehe ihm weniger um Wahrheitsfindung, schon gar nicht um geistige Auseinandersetzung, sondern um ein lukratives Geschäft. END/nna/cva Bericht-Nr.: 080916-01DE Datum: 16. September 2008 © 2008 News Network Anthroposophy Limited (NNA). Alle Rechte vorbehalten. Siehe: www.nna-news.org/copyright/ Weitere NNA-Berichterstattung unter: www.nna-news.org/de/ |
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