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Zweite einstweilige Verfügung gegen Grandt-Buch
Von Christian von Arnim STUTTGART (NNA). Das Landgericht Stuttgart hat dem Gütersloher Verlagshaus erneut verboten, das „Schwarzbuch Waldorf“ des Journalisten und Autors Michæl Grandt in der gegenwärtigen Fassung zu verbreiten. Das Landgericht habe dem Bund der Freien Waldorschulen in dem am 28.Oktober verkündeten Urteil in allen zu verhandelnden Punkten Recht gegeben, heißt es in einer Pressemitteilung vom Bund. In der damit erwirkten zweiten einstweiligen Verfügung habe das Gericht die vom Bund in der mündlichen Verhandlung am 16.Oktober beanstandeten Stellen des Schwarzbuchs sämtlich als falsche Tatsachenbehauptungen gewertet, so die Mitteilung. „Demnach ist der Verlag verpflichtet, die Verbreitung des Schwarzbuches zu unterlassen, solange die streitgegenständlichen Aussagen in dem Buch zu finden sind“, erklärte der Bund. In einer ersten einstweiligen Verfügung war dem Verlag vom Gericht untersagt worden, das Buch ohne richtigstellende Einschränkungen zu dem im Schwarzbuch angesprochenen Thema körperliche Gewalt und Waldorfpädagogik zu veröffentlichen. Das Buch wurde dann mit einem Einlegeblatt mit einem „klarstellendem Hinweis“ ausgeliefert. (NNA berichtete). Laut Erklärung hatte die Waldorf-Organisation diese zweite Klage auf drei im Schwarzbuch enthaltene Passagen gestützt, die sich mit der Beteiligung der Waldorfschulen an der PISA-Studie, der Gründung der ersten Waldorfschule sowie der gesetzlichen Vorgaben für die Lehrerbildung befassten. Bei der beanstandeten Passage zur Beteiligung der Waldorfschulen an der PISA-Studie z.B. zitiere Grandt aus einem Interview des Vorsitzenden des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, nach dem die Waldorfschulen nicht an der PISA-Studie beteiligt gewesen seien. Diese „unwahre Tatsachenbehauptung darf … auch nicht als Fremdäußerung verbreitet werden“, heiße es dazu im Urteil, so die Mitteilung des Bundes. Grandt hafte auch für das falsche Zitat von Kraus. Tatsächlich waren 14 Waldorfschulen nach dem Zufallsprinzip für die PISA-Studie ausgewählt worden, in die Auswertung kamen jedoch nur Schulen ab einer bestimmten Größe. An der PISA-Studie beteiligt waren die Waldorfschulen Jena und Balingen sowie die österreichischen Waldorfschulen. Weitere noch ausstehende Punkte würden im Hauptverfahren behandelt, so der Sprecher des Bundes NNA gegenüber. Ein Termin dafür ist nocht nicht festgesetzt worden. Insgesamt gebe es in dem Grandt-Buch, das 224 Seiten umfasst, ca. 120 Stellen, die als unzutreffend, entstellend oder faktisch falsch zu bewerten seien, erklärte der Bund. Auch die Recherche-Qualität des „Schwarzbuch Waldorf“ wurde vom Gericht kommentiert: „Davon abgesehen muss in diesem Zusammenhang vom Autor, der sich ja nach seiner eigenen Zielsetzung kritisch mit dem System ‚Waldorf‘ auseinandersetzen will, ein Mindestmaß an Recherche verlangt werden“, zitiert die Waldorf-Mitteilung das Urteil. In einer Stellungnahme erklärte Rainer Dresen, Justiziar bei Random House, der Muttergesellschaft der Gütersloher Verlagsanstalt, gegenüber NNA, das Buch sei ja schon längst ausgeliefert. Die „paar Exemplare“, die noch auf Lager seien, würden jedoch nicht mehr ohne Schwärzungen ausgeliefert und die nötigen Änderungen in einer eventuellen neuen Auflage aufgenommen. Die gerichtlichen Auflagen würden „natürlich beachtet“. Dresen warf dem Bund vor sich in seiner Beschwerde auf Kleinigkeiten zu beschränken, z.B. ob der Autor ein Komma richtig gesetzt habe. Auch fragte Dresen warum der Bund nicht schon gegen Josef Kraus wegen der Behauptung, keine Waldorfschulen seien and der PISA-Studie beteilig gewesen, vorgegangen sei und erst gegen Grandt. Mit Bezug auf die Vorgehensweise vom BfW sagte Dresen: „Diese Art, kleinkariert gegen uns vorzugehen, die wirklich wichtigen Aussagen aber unbeanstandet zu lassen, ich schmunzle drüber.“ Michæl Grandt erklärte gestern auf seiner Website: „Das Urteil des LG Stuttgart zum Prozess gegen das Schwarzbuch liegt dem Verlag nun seit wenigen Stunden vor. Nach jur. Bewertung und Prüfung werde ich dies kommunizieren.“ END/nna/cva Bericht-Nr.: 081031-01DE Datum: 31. Oktober 2008 © 2008 News Network Anthroposophy Limited (NNA). Alle Rechte vorbehalten. Siehe: www.nna-news.org/copyright/ Weitere NNA-Berichterstattung unter: www.nna-news.org/de/ |
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