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Fri, 11 Dec 2009

Alte Ziegelei Rädel: Kein Gerichtsverfahren gegen Pädagogin

rbb-Rundfunkrat wies Beschwerde wegen Bericht zurück

POTSDAM (NNA). Die gegen die pädagogische Leiterin des Kinder- und Jugendheims Alte Ziegelei in Rädel/Brandenburg erhobenen Vorwürfe der Misshandlung Schutzbefohlener werden auf der juristischen Ebene voraussichtlich nicht aufgeklärt werden können. Das Verfahren gegen die Pädagogin wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Potsdam eingestellt aufgrund eines Verfahrenshindernisses. Dem Vernehmen nach handelt es sich um eine schwere Erkrankung der Beschuldigten.

Das Kinder- und Jugendheim Alte Ziegelei war im vergangenen Sommer Gegenstand der Berichterstattung in den Medien in und um Berlin, nachdem die Sendung „Klartext“ des Senders rbb über angebliche Missstände in der Einrichtung bis hin zur Misshandlung von Kindern berichtet hatte. Weitere Vorwürfe von ausgeschiedenen Eltern und ehemaligen Mitarbeitern waren mangelnde personelle Ausstattung und unzureichende schulische Bildung der Kinder gewesen. Das zuständige Ministerium hatte eine Untersuchung eingeleitet.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen Berlin-Brandenburg hatte dem Sender rbb vorgeworfen, bei den Vorwürfen handele es sich um ein „Komplott ehemaliger unzufriedener Eltern“ und rbb habe sich von diesen instrumentalisieren lassen. (siehe Link)

Ein juristisches Ergebnis hat der Konflikt um die Alte Ziegelei inzwischen allerdings erbracht: der überwiegende Teil der Vorwürfe gegen die Pädagogin, die in der rbb-Sendung erhoben wurden, dürfen nicht mehr wiederholt werden. Ein gerichtliches Verfahren zwischen der Pädagogin und dem Sender endete im April 2009 mit einem Vergleich. Danach verpflichtet sich Radio rbb, fünf Anschuldigungen gegen die Pädagogin nicht mehr zu verbreiten. Im August erging außerdem ein Beschluss des Gerichts, wonach dem Sender ein Bußgeld von 250.000 Euro droht, falls er dem Vergleich zuwider handelt.

In der Verhandlung hatte sich gezeigt, dass in der Sendung „Klartext“ eine Tonaufnahme aus dem Kinder- und Jugendheim so geschnitten worden war, dass die Aussage des betreffenden Kindes in die Gesamtaussage des Beitrags passte. Es war der Eindruck erweckt worden, die Pädagogin habe auf dem Kind gesessen, während aus dem ganzen Mitschnitt hervorging, dass sie das Kind auf dem Schoß festgehalten hatte.

Mit einer Beschwerde beim Rundfunkrat des rbb blieb die Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen Berlin-Brandenburg allerdings erfolglos. Der Rundfunkrat sah keine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht in dem Beitrag. Vor allem sei auch der Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, wurde argumentiert.

Das Kinder- und Jugendheim Alte Ziegelei in Rädel gibt es inzwischen in der bisherigen Form nicht mehr. Da ein Teil der Eltern ihre Kinder abmeldete, geriet die Einrichtung in finanzielle Schwierigkeiten. In Einvernehmen mit dem Landesjugendamt hat ein größerer anthroposophisch orientierter Träger, der Parceval Jugendhilfe Verbund, das fachliche und wirtschaftliche Management der Einrichtung übernommen.

End/nna/jh

Link: www.waldorf.net

Bericht-Nr.: 091211-01DE Datum: 11. Dezember 2009

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