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Mon, 01 Feb 2010

Freispruch vom Mordvorwurf für Berliner Waldorfschüler

SZ: Justiz hat „Auf ganzer Linie versagt“

BERLIN (NNA). Der Prozess gegen die beiden Waldorfschüler Yunus K. (20) und Rigo B. (17) in Berlin in Zusammenhang mit der gewalttätigen Demonstration am 1.Mai 2009 hat am Donnerstag mit einem Freispruch geendet. Den beiden war versuchter Mord, fahrlässige Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen worden, weil sie angeblich einen Molotowcocktail geworfen haben sollten, der eine Passantin schwer verletzte. Sie hatten mehr als sieben Monate in Untersuchungshaft verbracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und neun Monate Haft für Yunus K. gefordert, weil sie der Auffassung war, dass er den Brandsatz angesteckt habe, für Rigo B. drei Jahre und neun Monate, weil sie davon ausging, dass er den Molotowcocktail geworfen habe. Es habe sich nicht mit der für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen lassen, dass die beiden Angeklagten tatsächlich die Täter gewesen seien, hieß es nun in der Urteilsbegründung. Im Gerichtssaal wurde der Freispruch mit Jubel aufgenommen.

Die Süddeutsche Zeitung kommentierte das Urteil am Samstag, der Kommentar hat die Überschrift „Auf ganzer Linie versagt“. In dem Prozess hätten sich die Ermittler „in einem Maß blamiert, das mit Schlamperei allein nicht zu erklären ist“. Schon in der Anklage seien dem Oberstaatsanwalt „kapitale Fehler“ unterlaufen. Er habe sich u.a. zu früh auf die beiden Beschuldigten als Täter festgelegt, wichtige Beweismittel nicht gekannt und sich blind auf die Aussagen der Polizei verlassen. Diese habe vergessen, Spuren zu sichern. Nun sei es unwahrscheinlich, dass den wirklichen Tätern noch etwas nachgewiesen werden könne.

Von Anfang an hatten die beiden Schüler die Tat bestritten, ihre Anwälte waren von einer Verwechslung ausgegangen. In den Medien war immer wieder die dürftige Beweislage im Prozess kritisiert worden, der am 1.September begonnen hatte. Bereits vor Weihnachten waren die beiden Schüler, die in der U-Haft ihre Schulabschlüsse gemacht hatten, entlassen worden, weil das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Mitschüler, Eltern und Lehrer hatten Solidaritätsveranstaltungen für Yunus und Rigo durchgeführt, auch die Pfarrer von Berliner Kirchengemeinden hatten sich für ihre Freilassung eingesetzt. (NNA berichtete)

Die 1.Mai-Demonstration in Berlin im vergangenen Jahr war laut Berliner taz „so gewalttätig wie lange nicht mehr“. Die Polizei habe 289 Festnahmen und 479 verletzte Polizisten verzeichnet. In 140 Fällen sei Anklage erhoben worden, bisher kam es zu 12 Urteilen mit Haftstrafen, elfmal seien Bewährungsstrafen und 38mal sonstige Strafbefehle ergangen. In den Berliner Medien war der Vorwurf laut geworden, die Justizbehörden beugten sich mit ihrem Vorgehen gegen die beiden Schüler lediglich den Forderungen der Berliner Boulevardpresse nach Abschreckung.

End/nna/ung

Bericht-Nr.: 100201-01DE Datum: 1. Februar 2010

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