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Protest am Flughafen gegen Abschiebung von Flüchtlingen

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By NNA Mitarbeiter

Im Frankfurter Flughafen hat es Proteste gegen die Sammelabschiebung von afghanischen Flüchtlingen gegeben. Laut ProAsyl sind die Flüchtlinge nirgendwo in Afghanistan sicher.

FRANKFURT (NNA) – Rund 800 Personen haben nach Angaben des Afghan Refugees Movements am 14. Dezember im Frankfurter Flughafen gegen die erste Sammelabschiebung von afghanischen Flüchtlingen protestiert. Die Organisation rechnet mit einer weiteren Abschiebungsaktion am 7. Januar.

Betroffen waren nach Angaben von Pro Asyl 34 Flüchtlinge aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz haben rechtliche Bedenken gegen die Abschiebung von Afghanen. Die Abschiebung steht in Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen der EU und der afghanischen Regierung (NNA berichtete).

Insgesamt sollten 50 Menschen abgeschoben werden, durch Eilanträge wurde die Zahl der an Bord des Flugzeugs befindlichen Afghanen vermindert. Die afghanische Flüchtlingsbewegung hofft, dass die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen erfolgreich ist, der einen Aufschub seiner Abschiebung erwirken konnte und sich dadurch die Lage für die Afghanen doch noch ändert.

Hartes und willkürliches Vorgehen

Die Fälle, die öffentlich bekannt geworden sind, zeige die „Härte und Willkürlichkeit des Vorgehens“, schreibt Pro Asyl. Wie der bayrische Flüchtlingsrat berichtete, sollte auch ein Mitarbeiter einer Bäckerei im Allgäu abgeschoben werden, für dessen Bleiberecht sich die ganze Belegschaft eingesetzt hatte.

Bei den bayrischen Flüchtlingen handelte es sich zum Teil um Menschen, die seit fünf oder sechs Jahren in Deutschland leben, feste Arbeitsverhältnisse haben und gut integriert sind, berichtet Stefan Dünnwald vom bayrischen Flüchtlingsrat.

Sicher ist es aus der Sicht von Pro Asyl nirgends in Afghanistan. Mehr als 5.100 Zivilisten wurden allein im ersten Halbjahr Opfer von Kampfhandlungen (seit 2009 sind es insgesamt deutlich über 60.000) und die Vereinten Nationen schätzen, dass Ende des Jahres bis zu 1,5 Millionen Menschen innerhalb Afghanistans auf der Flucht sein könnten.

Das Bundesamt für Migration (BAMF) spreche in internen Dokumenten davon, dass „in allen Teilen Afghanistans ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Form von Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfen zwischen afghanischen Sicherheitskräften und den Taliban sowie anderen oppositionellen Kräften [herrscht]“, zitiert Pro Asyl zeit.de. Auf seiner Internetseite warne das Auswärtige Amt Deutsche vor Reisen nach Afghanistan.

Syrische Flüchtlinge

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) hat dem Bundesamt für Migration (BAMF) in einem Berufungsverfahren Recht gegeben, in dem syrische Flüchtlinge dagegen geklagt hatten, dass sie nur den sogenannten subsidiären Schutzstatus bekommen hatten. Mit diesem Aufenthaltstitel ist ihr Aufenthalt nur für ein Jahr gesichert und nicht für drei Jahre, wie dies bei Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft der Fall ist. Auch Familiennachzug ist auf dieser Basis nicht möglich.

Es handelte sich um ein Musterverfahren, bei dem drei syrische Flüchtlinge mit Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Trier für 300 Landesleute geklagt hatten. Das OVG folgte mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte, die den subsidiären Schutz für die Syrer als ausreichend erachtet hatten.

Sie argumentieren damit, dass nicht jeder Syrer in seiner Heimat verfolgt werde. Dagegen stellen die Anwälte der Betroffenen das Argument, dass eine illegale Ausreise der Syrer sowie der Aufenthalt in einem westlichen Land ausreiche, um der Willkür des Assad-Regimes ausgesetzt zu sein.

END/nna/ung

Bericht-Nr.: 161222-01DE Datum: 22. Dezember 2016

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